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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Rainer Schuster GmbH (RSIT)

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Rainer Schuster GmbH (im folgenden genannt Firma RS IT) gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma RS IT und dem Vertragspartner. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma RS IT gelten mit Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung als angenommen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zuvor schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Annahme

Die Angebote der Firma RS IT sind freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten sowie Zeichnungen, Abbildungen, Maßen, Gewichten und sonstige Angaben wird keine Haftung übernommen. Sie sind als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Für die Richtigkeit dieser Angaben in Herstellerprospekten oder im Internetauftritt der Firma RS IT wird keine Haftung übernommen.

§ 3 Preise

Soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, ist die Firma RS IT an die in ihren Angeboten genannten Preise 30 Tage ab deren Veröffentlichungsdatum gebunden. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten. Falls nicht anders vereinbart, sind die Kosten für Verpackung, Transport, Frachtversicherung, sowie weitere Serviceleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, zusätzlich vom Kunden zu tragen.

§ 4 Lieferung

Termine und Lieferfristen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, grundsätzlich unverbindlich. Die Einhaltung bestimmter Lieferfristen oder Termine für die Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Firma RS IT durch die Vorlieferanten und Hersteller. Leistungsstörung aufgrund höherer Gewalt (Verkehrsstörungen, Unfälle etc.) befreien die Firma RS IT für die Dauer der Auswirkungen und für den Fall der Unmöglichkeit insgesamt von der Leistungs- und Lieferpflicht. Wird daher die Lieferung oder Leistung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, so besteht das Recht der Firma RS IT vom Vertrag zurückzutreten. Sofern sich die Firma RS IT in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Verzugswoche (7 Tage-Woche), insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Firma RS IT zu Teillieferungen und Teilleistungen befugt. Jede Teilleistung gilt als selbständige Leistung und ist so abzurechnen.

§ 5 Annahmeverzug

Für die Dauer des Annahmeverzuges ist die Firma RS IT berechtigt, die zu leistenden Gegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers bei sich oder einer dritten Person einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Vertragspartner die entstandenen Lagerkosten zu übernehmen und zwar ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Lieferpreises, maximal begrenzt jedoch auf € 200,00. Höhere Lagerkosten sind gegen Nachweis vom Vertragspartner vollständig zu begleichen. Kann die Firma RS IT wegen Gläubigerverzuges Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so kann sie den konkret entstandenen Schaden oder aber als Pauschalschadensersatz 25% des vereinbarten Lieferpreises verlangen.

§ 6 Gefahrübergang

Die Gefahr für gelieferte Gegenstände geht auf den Vertragspartner über, soweit die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder wegen der Versendung das Lager der Firma RS IT verlassen hat. Falls sich der Versand ohne Verschulden der Firma RS IT verzögert oder unmöglich wird, geht die

Gefahr auf den Vertragspartner mit Mitteilung der Versandbereitschaft über. Die im Einzelfall vertraglich vereinbarte Übernahme der Versandkosten hat keinen Einfluss auf den obigen Gefahrenübergang.

§ 7 Gewährleistung

Die Firma RS IT übernimmt die Gewährleistung für Mängel nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten beginnt mit dem Lieferdatum. Beruht der Mangel darauf, dass Anweisungen der Firma RS IT nicht befolgt, Änderungen vorgenommen oder Teile durch Nichtoriginalteile ausgewechselt worden sind, so entfällt jede Gewährleistung. Mängel sowie Mengendifferenzen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche seit Erbringung der Leistung durch die Firma RS IT schriftlich mitgeteilt werden. Bei einer begründeten Mängelrüge steht der Firma RS IT das Wahlrecht zwischen der Nachbesserung, der Wandlung oder der Minderung zu. Für die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ist es erforderlich, das defekte Teil bzw. Gerät nebst genauer Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines an die Firma RS IT zu senden. Die Kosten der Versendung und Rücksendung hat der Vertragspartner zu tragen. Für Verschleißmaterialien sowie Verschleißteile bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Die Firma RS IT übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und die hieraus resultierenden Schäden für den Vertragspartner. Ausschließlich der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich auf den Geräten befindlichen Datenbestände gesichert werden. Bei Geräten oder Teilen, bei denen ein Fehler nicht feststellbar war, kann die Firma RS IT die Kosten der Prüfung in Rechnung stellen. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma RS IT stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und können auch nicht abgetreten werden. Die vorstehenden Bestimmungen enthalten eine abschließenden Regelung per Gewährleistung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma RS IT vorliegt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma RS IT gegen den Vertragspartner aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware vollständig Eigentum der Firma RS IT.

§ 9 Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Nachnahme, Vorauskasse, Überweisung oder Bankeinzug ohne Skontoabzug, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei. Die Firma RS IT ist berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät oder sonstige wesentliche Vertragsverpflichtungen schuldhaft nicht einhält. Entsprechendes gilt, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern (z.B. Zahlungseinstellung, Insolvenzverfahren). Die Firma RS IT ist berechtigt, ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 10 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen die Firma RS IT an Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt worden ist. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Gewährleistungsansprüche handelt, ist diese Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die gegenüber den Interessen der Firma RS IT an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes vorrangig sind.

§ 11 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma RS IT als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln gegeben ist.

§ 12 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen zugänglich gemachten Informationen, die eindeutig als Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten.

§ 13 Datenschutz

Die Firma RS IT ist berechtigt, die vom Vertragspartner erhaltenen Daten unabhängig davon, ob sie von ihm selbst oder von einem Dritten stammen, zu verarbeiten.

§ 14 Anwendbares Recht

Für die rechtlichen Beziehungen zwischen der Firma RS IT und dem Vertragspartner gilt Österreichisches Recht.

Das EU-Recht wird ausgeschlossen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess mit Vertragspartnern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand Wien. Darüber hinaus ist Wien der Erfüllungsort.